Dr. Peter Hoberg
Die Ampelkoalition hat gesprochen. Bis 2030 soll 80% des Stroms aus erneuerbaren Energien kommen. Nach dem Offenbarungseid der alten Regierung in Person von Herrn Altmaier, dass der Stromverbrauch nun doch kräftig steigen wird, zeigen neuere Hochrechnungen weitere sehr große Zuwächse, wenn z. B auch die Stahl- und Chemieindustrie dekarbonisiert werden soll. Allein für letztere wird ein Bedarf von ca. 685 TWh per Mitte der 30er Jahre angenommen (siehe VCI-Studie, S. 9). Dies ist deutlich mehr als die heute produzierte Gesamtstrommenge.
Damit ist klar, dass die E-Autos (rein batterieelektrisch oder als Plug-In-Hybride) auch weit über 2030 mit fossil hergestelltem Strom fahren müssen, was gemäß dem Marginalansatz zu hohem CO2 Ausstoß führen wird (vgl. Ruhsert. S. 1 ff.). Eine Förderung von E-Autos schon heute ist in Deutschland somit kaum begründbar.
Das hat aber schon die letzte Regierung nicht davon abgehalten, ein ganzes Füllhorn von Subventionen über die E-Fahrzeuge auszuschütten. Zu nennen sind:
- Innovationsprämie von 6000 €. Ursprünglich musste sich auch die Industrie mit zusätzlichen 3000 € beteiligen, was aber bei neuen E-Autos bereits in den Listenpreis eingerechnet wurde.
- Dienstwagensubventionen (halbierter bzw. geviertelter geldwerter Dienstwagenvorteil)
- Keine KFZ-Steuer für viele Jahre
- Subventionen für Wallboxen von 900 €
- Unterstützung des Aufbaus der Ladeinfrastruktur in Milliardenhöhe
- Durchfahrtgenehmigungen in der City
- Im Strompreis ist der Steueranteil viel geringer als im Benzin- bzw. Dieselpreis.
Zu dieser üblichen Liste kommt noch eine noch größere Subvention, welche kaum diskutiert wird. Der Grund für das Untergrunddasein liegt darin begründet, dass sie nicht direkt gezahlt wird, sondern über Umwege in Kraft tritt..
Es geht um die Folgen der unsäglichen EU-Regelung, dass E-Autos auf dem Papier kein CO2 ausstoßen. Dass sie meistens mehr ausstoßen als kleine Verbrenner, sollte man im Hinterkopf behalten.
Als Folge der behördlich angeordneten CO2 Freiheit der E-Autos kann sich der Hersteller einen Wert von 0 g CO2 pro km je E-Auto anrechnen lassen. Das gilt seit 2020 und auch für die Folgejahre. Insgesamt darf der Hersteller für seine Flotte zurzeit auf 95 g CO2 pro km im Durchschnitt kommen, wobei die schweren deutschen Fahrzeuge etwas mehr ausstoßen dürfen. Damit haben die Hersteller großen Spielraum, viele Verbrenner zu verkaufen, die über 95 g liegen.
Bei Überschreitungen müssen die Hersteller pro g CO2 über der Grenze von 95 g CO2 eine Strafe von 95 €/g CO2 bezahlen. Ein günstiger Benziner liegt mit ca. 115 g dann 20 g CO2 pro km über der Grenze, so dass der Hersteller allein für dieses Fahrzeug 1.900 € Strafe hätte bezahlen müsste. Ein großer Plug-in Hybrid, der realiter ca. 200 g CO2 pro km ausstößt, geht laut EU mit ca. 40 g CO2 pro km in die Kalkulation ein. Seine Zulassung erlaubt also den Verkauf eines dreckigen Benziner- SUV, ohne dass der Durchschnitt verletzt wird.
Es kommt somit beim E-Fahrzeug zu einer Gutschrift von 95 g CO2 pro km. Denn darauf läuft es ja heraus, wenn E-Autos mit 0 g gezählt werden. Diese Subvention beläuft sich somit auf 95 * 95 = 9.025 € für jedes E-Auto. Also viel mehr als die Innovationsprämie von 6.000 €, die üblicherweise für die höchste Subvention gehalten wird.
Das Ganze lässt sich leider noch steigern, wovon unsere Politiker Gebrauch gemacht haben. Zur weiteren Förderung der E-Autos wurden sogenannte Supercredits eingeführt. Damit dürfen sich die Hersteller in 2020 alle E-Autos und Plug-in Hybride doppelt anrechnen lassen, so dass sich diese Subvention auf 18.050 € verdoppelt. Die Folge ist, dass kleine E-Autos auch hätten verschenkt werden können und die Hersteller hätten noch profitiert.
Damit ist die Lenkungswirkung der CO2 Grenze ausgehebelt worden. Laut FAZ hat der Autohersteller Volkswagen für das Jahr 2020 nur ca. 100 Mio€ Strafe zahlen müssen. Eigentlich wären einige Milliarden fällig gewesen ohne die inakzeptable Gutschrift durch E-Autos.
Es ist kaum zu glauben, dass ausgerechnet die schlechtesten Hybridfahrzeuge am stärksten gefördert werden mit dieser indirekten Subvention. Bei Plug-in Hybriden wird der elektrisch zurückgelegte Streckenanteil auch mit 0 g CO2 pro km erfasst, so dass nur der Streckenanteil erfasst wird, der mit dem Verbrenner zurückgelegt wird. Dabei wird der Verbrenner-Anteil aber sehr gering gerechnet, so dass auch große und schwere Plug-in SUVs nur mit ca. 40 g CO2 pro km gewertet werden, obwohl sie in der Realität auch die 200 g CO2 pro km überschreiten können. Die Subventionierung beträgt dann 55 * 95 = 5.225 € pro Fahrzeug. Mit den Supercredits in 2020 also über 10 T€. Die weiteren schweren Nachteile dieser Fahrzeuge haben keine Auswirkung.
Als kleiner Trost bleibt, dass zumindest die Supercredits reduziert werden. Sie werden abgeschmolzen auf 66% in 2021 und 33% in 2022. Damit bleiben in 2021 aber immer noch versteckte Subventionen beim E-Auto von ca. 15 T€ bzw. 12 T€. Erst wenn die 95 g Grenze gesenkt wird, sinkt diese indirekte Subvention.
Leider ist diese Subvention auch nicht in der Studie der Deutschen Bank enthalten. Sie hatte die anderen Subventionen mit zusätzlich ca. 15 T€ in der Golfklasse ermittelt.
Ein Hoffnungsschimmer besteht darin, dass die Grünen eingesehen haben, dass die steuerliche Förderung von Plug-in Hybriden staatlich erlaubter Betrug sei. Man kann insofern hoffen, dass die neue Regierung zumindest diesen Wahnsinn bald beenden wird.
Bei der Anrechnung der E-Autos mit 0 g muss man leider pessimistisch sein. Die Abschaffung für Deutschland wäre sehr schwierig und ist politisch wohl auch nicht erwünscht, auch wenn dadurch der CO2 Ausstoß kräftig erhöht wird.
Quellen
Deutsche Bank Studie: Vorfahrt der E-Mobilität vom Staat teuer erkauft, in:
FAZ vom 21.1.2021: 100 Millionen Euro Strafe für VW wegen verfehlter CO2-Ziele
Hoberg (2021): Verbrauchskontrolle bei Plug-in Hybriden – Des Wahnsinns nächster Schritt, 15.5.2021.
Ruhsert, K.: Der Elektroauto-Schwindel, Norderstedt 2020
VCI-Studie: Roadmap Chemie 2050 – Auf dem Weg zu einer treibhausgasneutralen
chemischen Industrie in Deutschland, Abruf 7.12.2021.
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